FAQ

1.

Wer ist die BUWOG Bauen und Wohnen GmbH?

Mit einem Bestand von 19.500 Wohnungen mit einer Gesamtnutzfläche von 1,5 Mio m² in 560 Objekten ist die BUWOG eine der größten Wohnungsgesellschaften Österreichs.

2.

Wie lange gibt es die BUWOG?

Als Wohnbaugesellschaft des Bundes 1950/51 gegründet, ist sie seit der Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaften im Jahr 2004 Teil des IMMOFINANZ-Konzerns.

3.

Wieviele Mitarbeiter hat die BUWOG?

Im Unternehmen arbeiten rd. 100 Angestellte. In den Wohnhausanlagen bemühen sich ca. weitere 300 Dienstnehmer der BUWOG um die Sauberkeit der Wohnhausanlagen und Betreuung der Bewohner.

4.

Ist die BUWOG nur für öffentlich Bedienstete da?

Nein, der Zugang zu BUWOG Wohnungen ist seit dem Jahr 2000 für alle freigegeben. Eine Ausnahme bilden Wohnungen im Altbestand, die oft nur von öffentlich Bediensteten angemietet werden können.

5.

Werden öffentlich Bedienstete bevorzugt behandelt?

Nein, aber in einigen Fällen genießen öffentlich Bedienstete einen zeitlich befristeten Informationsvorsprung.

6.

Muss ich förderungswürdig sein, um eine BUWOG Wohnung zu bekommen?

Nein, nicht grundsätzlich. Förderungswürdigkeit ist nur bei geförderten Wohnungen erforderlich. Die BUWOG bietet in einer breiten Palette aber auch ungeförderte Wohnungen an.

7.

Muss ich beim Erwerb einer Wohnung von der BUWOG Provision bezahlen?

Nein, denn Sie kaufen oder mieten vom Bauträger/Eigentümer direkt und daher provisionsfrei.

8.

Wo befinden sich die Wohnprojekte der BUWOG?

Diese sind auf ganz Österreich verteilt, wobei der Schwerpunkt im Osten Österreichs liegt.

9.

Wieviele Wohnungen besitzt die BUWOG?

Derzeit stehen rd. 20.000 Wohnungen im Eigentum der Gesellschaft.

10.

Haben Sie Genossenschaftswohnungen?

Nein, die BUWOG ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, unsere geförderte Mietwohnungen sind in ihren Konditionen aber sehr ähnlich aufgebaut.

11.

Muss ich einen Genossenschaftsanteil bezahlen?

Nein, Sie müssen aber möglicherweise einen Finanzierungsbeitrag leisten.

12.

Wie kann ich mich vormerken lassen?

Eine Vormerkung ist über die Homepage, durch Anruf oder persönlich im BUWOG-Kundenzentrum möglich.

13.

Obwohl ich vorgemerkt bin, habe ich bis dato kein Angebot von der BUWOG erhalten?

Das ist nicht unbedingt ungewöhnlich. Sie erhalten nur Angebote, die in Ihr Suchprofil passen.

14.

Was bedeutet „ressortgebunden“?

Wohnungen, die einem bestimmten Ministerium zur alleinigen Verfügung stehen, nennt man ressortgebunden. Das jeweilige Ministerium entscheidet, wer Mieter wird.

15.

Kann ich eine ressortgebundene Wohnung mieten?

Nein, außer Sie wurden vom berechtigten Ministerium namhaft gemacht.

16.

Was bedeutet „Miete mit Kaufoption“?

Der Mieter erhält das Recht, nach Ablauf einer bestimmten Zeit, seine Wohnung zu kaufen.

17.

Muss ich bei „Miete mit Kaufoption“ nach Ablauf der Zeit kaufen?

Nein, wenn Sie die Option nicht wahrnehmen, bleiben Sie Mieter.

18.

Was ist der Unterschied zwischen „Erstbezug“ und „Altbestand“?

Wohnungen aus dem Altbestand waren bereits zumindest einmal vermietet, kann aber auch erst ein paar Monate alt sein, Erstbezug ist „fabriksneu“.

19.

Warum sind Neubauwohnungen viel teurer als Wohnungen aus dem Altbestand?

Neubauwohnungen befinden sich in jeder Hinsicht auf dem letzten Stand der Technik und weisen keine Gebrauchsspuren auf. Außerdem kann man davon ausgehen, dass in den ersten 10 Jahren keine nennenswerten Erhaltungsaufwendungen von den Eigentümern zu finanzieren sind.

20.

Wer muss Reparaturen im Neubau bezahlen?

Schäden an allgemeinen Teilen des Hauses – sofern nicht ohnehin durch eine Versicherung gedeckt - werden aus der gemeinsam von allen Wohnungseigentümern gebildeten Rücklage gedeckt. Schäden in der Wohnung trägt - sofern nicht versichert - der Eigentümer.

21.

Wie kann ich eine Wohnung aus dem Altbestand mieten?

Sie beachten die Einträge auf unserer Homepage oder können sich vormerken lassen. Darüber hinaus gilt in vielen Fällen noch die Einschränkung auf öffentlich Bedienstete. Insbesondere im Raum Wien kann die Wartezeit wegen des geringen Angebots mehrere Jahre betragen.

22.

Warum ist es teilweise so schwierig, eine Wohnung aus dem Altbestand zu bekommen?

Insbesondere bei Mietwohnungen übersteigt die Nachfrage das Angebot bei weitem. Die Wartezeit kann hier mehrere Jahre betragen.

23.

Wie komme ich zu einer Mietwohnung aus dem Neubauprogramm?

Sie lassen sich vormerken oder vereinbaren direkt einen Beratungstermin.

24.

Warum werden die schönsten Wohnungen meist nur zum Kauf angeboten?

Da auf die meisten BUWOG - Wohnungen das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz anwendbar ist, ist oft ein Verkauf von Wohnungen für die BUWOG betriebswirtschaftlich zielführender als die Vermietung.

25.

Warum werden Wohnungen der BUWOG teilweise beim Wohnservice Wien angeboten?

Förderbestimmungen des Landes verpflichten die BUWOG, einen Querschnitt der mit Fördermitteln errichteten Wohnungen der Stadt Wien zu Verfügung zu stellen.

26.

Warum errichtet die BUWOG beinahe ausschließlich Wohnimmobilien?

Das ist unser Kerngeschäft, in dem wir jahrelange Erfahrung haben und unseren Kunden auch die bestmögliche Leistung bieten können.

27.

Wie hoch ist Ihre Leerstandsquote?

Dank stabiler Nachfrage beträgt die Quote konstant rund um 1%.

28.

Was ist „WELCOME HOME®“?

WELCOME HOME® ist eine Marke, die von BUWOG und HARTL Haus ins Leben gerufen wurde. Unter diesem Namen werden hochwertige Reihenhäuser an verschiedenen Standorten in ganz Österreich angeboten.

29.

Gehört das Haus, in dem ich wohne, überhaupt noch der BUWOG?

Die IMMOFINANZ hat nicht die einzelnen Häuser, sondern das ganze Unternehmen BUWOG gekauft. Ihre Vermieterin bleibt daher selbstverständlich die BUWOG, die auch als Unternehmen erhalten bleibt und selbstverständlich auch weiter unter dem Namen BUWOG bestehen wird.

30.

Wer kümmert sich jetzt um unser Wohnhaus, an wen kann ich mich bei Problemen oder mit Anliegen melden?

Die IMMOFINANZ hat die BUWOG als Unternehmen, also die Immobilien, den Betrieb und auch die Mitarbeiter übernommen. Die Hausverwaltung wird weiterhin von der BUWOG selbst erledigt und daher bleibt auch Ihr Ansprechpartner in der Hausverwaltung gleich.

31.

Was bedeutet „gefördert“?

Die gegenständliche Wohnung wurde unter Zuhilfenahme von öffentlichen Fördermitteln errichtet.

32.

Wer bekommt eine Förderung?

Alle jene Personen, die bestimmte Kriterien hinsichtlich Einkommen und Wohnsitz erfüllen.

33.

Sind die Kriterien zur Erlangung einer Wohnbauförderung bundesweit gleich?

Nein, die Wohnbauförderung ist Ländersache und daher in jedem Bundesland ein wenig anders.

34.

Muss ich eine gewährte Förderung zurückzahlen?

Bei Eigentumswohnungen kommt es auf das Fördermodell an. Bis auf wenige Ausnahmen gibt es heute nur mehr rückzahlbare Förderungen. Bei Mietwohnungen erhält die BUWOG die Förderungsmittel, was sich mietzinsmindernd auswirkt.

35.

Kann ich eine geförderte Eigentumswohnung weiterverkaufen?

Ja, entweder der Käufer ist förderungswürdig und übernimmt mit Zustimmung des Förderungsgebers (Land) das aushaftende Förderdarlehen oder Sie tilgen es vorzeitig aus dem erzielten Kaufpreis.

36.

Welche Rechte erwerbe ich beim Kauf einer Eigentumswohnung?

Sie erwerben das alleinige Nutzungs- und Verfügungsrecht an der bestimmten Wohnungseigentumseinheit und werden im Grundbuch eingetragen.

37.

Wieviel Eigenkapital benötige ich, um eine Eigentumswohnung zu kaufen?

Das kommt auf Ihre Bonität an, meist – vor allem bei wohnbaugeförderten Objekten - sind 20% des Kaufpreises ausreichend.

38.

Wie hoch ist die Anzahlung beim Kauf einer Eigentumswohnung?

Das richtet sich nach Ihren Verhältnissen, als Faustregel gelten 20% vom Kaufpreis.

39.

Wie kann ich überprüfen, ob ich mir eine Eigentumswohnung leisten kann?

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserem Finanzierungspartner.

40.

Wie hoch sind die Nebenkosten beim Kauf einer Eigentumswohnung?

Die Kosten betragen derzeit 1 % Eintragungsgebühr, 3,5% Grunderwerbsteuer sowie die variablen Kosten des Treuhänders, insgesamt rd. 5,5% vom Kaufpreis. Finanzieren Sie Ihre Wohnung mit einem Darlehen, fallen dazu noch Kreditgebühren (0,8% der Darlehenssumme) und im Falle einer grundbücherlichen Sicherstellung weitere Eintragungsgebühren (1,2% der Darlehenssumme) an.

41.

Welche Nebenkosten fallen bei der Anmietung einer Mietwohnung an?

Es fällt derzeit nur die Mietvertragsgebühr für das FA f. Geb. und Verkehrssteuern an.

42.

Wie hoch sind die Nebenkosten bei der Anmietung einer Mietwohnung?

In der Regel betragen diese 1% des 36fachen Mietzinses unter Berücksichtigung allfälliger Finanzierungsbeiträge.

43.

Welche laufenden Kosten verursacht eine Eigentumswohnung?

Als Eigentümer bezahlen Sie Betriebskosten, Beiträge zur Instandhaltungsrücklage und Verwaltungsspesen.

44.

Was passiert, wenn ich ausziehe?

Sie erhalten den noch nicht abgeschriebenen Finanzierungsbeitrag (Abschreibung 1% pro Jahr) innerhalb von 8 Wochen zurück. Werden Wohnungen nicht in einem den gesetzlichen bzw. vertraglichen Bedingungen entsprechenden Zustand zurück gestellt, so verringert sich der auszuzahlende Baukostenbeitrag bzw. die Kaution um die zur Sanierung nötigen Kosten.