__Betreuung
Für die Betreuung unserer KundInnen in aufrechten Bestandsverhältnissen sind in erster Linie die Hausverwaltung sowie die Mietenbuchhaltung zuständig.
Für die Betreuung unserer KundInnen in aufrechten Bestandsverhältnissen sind in erster Linie die Hausverwaltung sowie die Mietenbuchhaltung zuständig.