Bewilligungspflichtig sind alle baulichen Maßnahmen durch den Nutzer, die die Außenhaut (z.B. Montage von Satellitenempfangsanlagen) oder die Bausubstanz (insbesondere die Statik) des Gebäudes betreffen, Änderungen der Schalldämmung bewirken können (z.B. Verlegung eines neuen Fußbodenbelags), Auswirkungen auf die Emissionsbelastung haben können (z.B. Abänderung der Heizungsanlage), eine Widmungsänderung bedeuten (z.B. Verlegung der Küche in einen anderen Raum) sowie jede Veränderung der Raumaufteilung (Versetzen von Zwischenwänden).
Grundsätzlich sind Veränderungen in der Wohnung beim Auszug rückzubauen, es sei denn es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.
Die Antragsformulare für die häufigsten dieser Maßnahmen finden Sie unter der Rubrik Formulare und Downloads, für alle übrigen Vorhaben ersuchen wir um ein formloses, schriftliches Ansuchen an den/die jeweilige/n KundenbetreuerIn.
Bewilligungen
