Für die Instandhaltung der Allgemeinteile eines Hauses ist die BUWOG als Vermieterin zuständig (zum Teil durch Versicherungen abgedeckt), für Reparaturen im Inneren des Mietgegenstandes der/die jeweilige MieterIn.
Analog dazu verhält sich die Aufteilung zwischen Eigentümergemeinschaft, verwaltet durch die BUWOG, und den einzelnen MiteigentümerInnen in den Eigentumsanlagen.
Was tun im Schadensfall
Versicherung
Die verwaltungstechnische Abwicklung aller Versicherungsangelegenheiten wird vom zuständigen HausverwalterIn durchgeführt
Vertragsfirmen
Nachstehend sind, als kleine Hilfestellung bei der Auswahl von Handwerkern, verschiedene BUWOG-Vertragsfirmen aufgelistet, die regelmäßig und zur Zufriedenheit der Hausverwaltung in unseren Wohnhausanlagen beschäftigt werden.
Gebrechensmeldung
Wenn Sie ein Gebrechen in Ihrer Wohnung bzw. Wohnhausanlage melden möchten, ersuchen wir um Verwendung der dafür vorgesehenen Maske. Mit dieser Meldung erreichen Sie die für Ihren Wohnbereich auszuwählende Hausverwaltung und somit auf direktem Weg den richtigen Adressaten, womit eine rasche Bearbeitung Ihrer Gebrechensmeldung gewährleistet ist.
