Die verwaltungstechnische Abwicklung aller Versicherungsangelegenheiten wird vom zuständigen HausverwalterIn durchgeführt.
Unsere Mietwohnhausanlagen sind gegen Brandschäden, Gebrechen an der Gebäudewasserleitung sowie haftpflichtversichert.
Dies gilt auch für die meisten von der BUWOG verwalteten Eigentumsanlagen, kann aber in einzelnen Objekten, je nach Beschluss der Eigentümergemeinschaft, davon abweichen. Wir ersuchen daher im Bedarfsfall den Versicherungsumfang für die jeweilige Eigentumsanlage beim zuständigen Hausverwaltungsteam zu erfragen.
Der Versicherungsschutz umfasst dabei lediglich jene Bereiche, die mit dem Gebäude fest verbunden sind (Mauerwerk inkl. darin verlegter Installationen, Fliesen, fest verbundene Bodenbeläge, Malerei, etc.).
Wir möchten darauf hinweisen, dass keine gebäudeseitige Deckung für Schäden an Einrichtungsgegenständen im Inneren der Wohnungen sowie Einbruch (Wohnung, Auto in der Garage oder auf dem Abstellplatz) besteht und empfehlen daher den Abschluss entsprechender individueller und auf den Inhalt abgestimmter Versicherungen durch die Bewohner (Haushalts- bzw. Kaskoversicherung).
Versicherung
