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Schadensfall

Für die Instandhaltung der Allgemeinteile eines Hauses ist die BUWOG Gruppe als Vermieterin zuständig (zum Teil durch Versicherungen abgedeckt), für Reparaturen im Inneren des Mietgegenstandes des Mieters.

Analog dazu verhält sich die Aufteilung zwischen Eigentümergemeinschaft, verwaltet durch die BUWOG Gruppe, und den einzelnen Miteigentümern in den Eigentumsanlagen.

Versicherung

Die verwaltungstechnische Abwicklung aller Versicherungsangelegenheiten wird vom zuständigen Hausverwalter durchgeführt.

Unsere Mietwohnhausanlagen sind gegen Brandschäden und Gebrechen an der Gebäudewasserleitung sowie Haftpflicht versichert.

Dies gilt auch für die meisten von der BUWOG Gruppe verwalteten Eigentumsanlagen, allerdings kann es in einzelnen Objekten, je nach Beschluss der Eigentümergemeinschaft, Abweichungen geben. Wir ersuchen daher im Bedarfsfall den Versicherungsumfang für die jeweilige Eigentumsanlage beim zuständigen Hausverwaltungsteam zu erfragen.

Der Versicherungsschutz umfasst jedoch lediglich jene Bereiche, die mit dem Gebäude fest verbunden sind (Mauerwerk inkl. darin verlegter Installationen, Fliesen, fest verbundene Bodenbeläge, Malerei, etc.).

Wir möchten darauf hinweisen, dass keine gebäudeseitige Deckung für Schäden an Einrichtungsgegenständen im Inneren der Wohnungen sowie bei Einbruch (Wohnung, Auto in der Garage oder auf dem Abstellplatz) besteht und empfehlen daher den Abschluss entsprechender individueller und auf den Inhalt abgestimmter Versicherungen durch die Bewohner (Haushalts- bzw. Kaskoversicherung).

Gebrechensmeldung

Wenn Sie ein Gebrechen in Ihrer Wohnung oder Ihrem Objekt melden möchten, kontaktieren Sie bitte unser Serviceteam.