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Jetzt Grunderwerbsteuer sparen!

Beim Kauf einer BUWOG Eigentumswohnung übernehmen wir für Sie die 3,5% Grunderwerbsteuer.

 

Sie interessieren sich für eine Eigentumswohnung? Dann bietet sich jetzt noch eine günstige Gelegenheit dafür.

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Jetzt profitieren, wir beraten Sie gerne!

Wenden Sie sich bitte an die/den jeweilige/n Immobilienberater:in Ihres Wunschprojektes!

 

Aktion gültig bis 30.6.2024

Disclaimer

1. Aktion gültig für Eigentumswohnungen der BUWOG Holding GmbH oder einer mit ihr verbundenen Tochtergesellschaft. Aktion ebenso gültig für KFZ-Stellplätze des Neubauprojektes SCHÖNECK 13 sowie für Lager der Projekte KENNEDY GARDEN, DECK ZEHN, SCHÖNECK 13 und Helio Tower. 

2. Die Aktion ist zeitlich befristet und nur gültig bei Einlangen eines verbindlichen Anbots für den Erwerb von der BUWOG Holding GmbH oder einer mit ihr verbundenen Tochtergesellschaft von 01.03.2024 bis inklusive 30.06.2024 und vorbehaltlich einer Annahme durch die jeweilige BUWOG-Verkäufergesellschaft. 

3. Aus Gründen der einfacheren Abwicklung erfolgt die beworbene Übernahme der Grunderwerbsteuer durch eine entsprechende Reduktion des Kaufpreises iHv 3,5 % des (Brutto-)Kaufpreises für die Wohnung, Lager und/oder Stellplätze (jedoch jeweils ohne Sonderwunschkosten), jedoch bis zum maximalen Betrag von EUR 25.000 pro Käufer:in bzw. Eigentümerpartnerschaft. Die aufgrund des Erwerbs anfallende Grunderwerbssteuer ist daher sodann von den Käufer:innen selbst zu bezahlten, ebenso die Grundbuchseintragungsgebühren und Grundbuchseingabegebühren. Bei Erwerb mehrerer Objekte durch denselben/dieselben Käufer:innen bzw. Eigentümerpartnerschaft werden insgesamt maximal EUR 25.000 übernommen. 

4. Sofern die Käufer: innen die Voraussetzungen für die gesetzliche Gebührenbefreiung erfüllen und nachweisen können (insbesondere: Bestätigung der Meldung des Hauptwohnsitzes an der Liegenschaftsadresse und Nachweis, dass die Wohnrechte an der bisher zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendeten Wohnstätte aufgegeben wurden), ist die Aktion mit dem gesetzlichen Anspruch auf Gebührenbefreiung für eine Wohnung betreffend die Eintragungsgebühr für Eigentum (1,1% des Kaufpreises inkl. Vertragserrichtungskosten, Sonderwunschkosten) und Pfandrecht (1,2% der Pfandsumme) kombinierbar. Es wird darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Gebührenbefreiung für die Eintragungsgebühr betraglich gedeckelt ist (Befreiung nur für eine Bemessungsgrundlage von maximal EUR 500.000, im darüberhinausgehenden Ausmaß sind Eintragungsgebühren zu bezahlen, ab einer Bemessungsgrundlage von EUR 2 Millionen besteht keinerlei Anspruch auf eine Gebührenbefreiung). 

5. Nicht mit anderen Rabattaktionen oder Vergünstigungen der BUWOG kombinierbar. Ausgenommen sind daher insbesondere Käufer:innen, welchen aufgrund der Tatsache, dass diese bisher Mieter:innen des Kaufgegenstandes waren, aus diesem Grund bereits ein Rabatt oder eine sonstige Vergünstigung im Rahmen des Kaufs des Mietobjekts gewährt wird oder ein Anspruch darauf besteht; ebenso ausgenommen sind deren nahe Angehörige, sofern diese einen solchen Rabatt oder eine solche sonstige Vergünstigung erhalten oder Anspruch darauf haben. 

 

Stand: April 2024