Wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Sie erhalten in Kürze eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse. Bitte prüfen Sie Ihr Postfach und ggf. auch den Spam-Ordner.
Was ist bei der Rückgabe einer Wohnung zu berücksichtigen?
Die Rückgabe der Wohnung hat grundsätzlich geräumt und besenrein zu erfolgen. Das heißt, die Wohnung ist geräumt von allen Gegenständen, jedoch mit dem bauseits bereitgestellten Inventar, mindestens der Grundausstattung entsprechend zurückzustellen.
Solange die Wohnung von Einrichtungsgegenständen und Möbeln nicht völlig geräumt ist, gilt diese nicht als geräumt im Sinne der gesetzlichen und vertraglichen Regelung. Der Mieter hat daher unabhängig vom Ende des Mietvertrages das volle Entgelt für den Folgemonat zu ersetzen, sofern nicht bis zum jeweils vorangegangenen Monatsletzten eine vollständige Räumung und Übergabe der Wohnung erfolgt ist.
Im Einzelnen:
Allgemeinteile der Anlage
Bitte achten Sie im Zuge Ihres Auszugs darauf, Beschädigungen von Allgemeinenteilen der Anlage (Stiegenhaus, Treppe, Aufzug, etc.) zu vermeiden. Des Weiteren sind Ihre eventuellen in Allgemeinbereichen abgestellten Fahrnisse (z.B. Fahrräder, Kinderwägen) zu entfernen.
Abstellplätze
Vor Übergabe der Abstellplätze bzw. Garageneinstellplätze sind diese zu reinigen.
Balkone / Loggien / Terrassen
Loggien und Terrassen dürfen an Wänden, Böden und Geländern keine Beschädigungen aufweisen und sind, wie bauseits bereitgestellt, also ohne eventuell nachträglich vorgenommene Verkleidungen etc. zu übergeben. Etwaige Pflanzen auf diesen Flächen sind zu entfernen.
Bauliche Veränderungen
Im Fall baulicher Veränderungen im Wohnbereich (z.B. Einbauten / Schlüsseltresore) bzw. an den Allgemeinteilen der Anlage (z.B. SAT-Anlagen) sind die Zustimmungserklärungen der Vermieterin vorzulegen. Im Vorfeld der Rückgabe der Wohnung ist eine Rückbauverpflichtung (z.B. bei neu errichteten Zwischenwänden, Wanddurchbrüchen oder eingezogenen Holzdecken) mit der BUWOG abzustimmen.
Beleuchtung
Bitte beachten Sie, dass bei der Rückstellung der Wohnung eine Beleuchtung der Räume gewährleistet sein sollte. Aus diesem Grund bitten wir Sie, dass zumindest eine Baustellenfassung mit einem Leuchtmittel je Raum vorhanden ist. Lampenschirme und Lampen sind zu demontieren und durch Baustelleneinfassungen zu ersetzen. Von der Vermieterin fest verbaute Spots in den Decken sind zu belassen.
Beschläge
Beschläge der Fenster und Türen müssen in Ordnung und funktionsfähig sein.
Eigengärten
Eigengärten sind im gepflegten Zustand zu übergeben. Eventuell vorhandene Wasseranschlüsse müssen gebrauchsfähig sein und über ein Absperrventil verfügen.
Fenster
Defekte Außenfenster sind vom Vermieter zu reparieren. Schäden, die hingegen die Innenfenster betreffen und nicht auf eine gewöhnliche Abnützung - Fenster gehören eingestellt etc. - zurückzuführen sind, sind vom ausscheidenden Mieter herzustellen, etwa bei Glas- oder Rahmenbruch und bei fehlenden Fenstern bzw. Fensterteilen wie Fensterschließer.
Fliesen
Reste von Fliesen (Fliesenfragmente) in der Küche oder auf Fußböden können nicht übernommen werden. Hier ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen, d.h. die Wände müssen verputzt (Feinputz) und die Fußböden wie ursprünglich vorhanden, übergeben werden. Ist der überwiegende Teil der Fliesenfläche im Bad und WC durch Kratzer oder Löcher beschädigt, so können diese nicht übernommen werden, hier ist durch Neuverfliesung der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen.
Fußboden
Fußböden sind gereinigt (also ohne sichtbare Flecken) und in einem gebrauchsfähigen Zustand, ohne sichtbare Schäden zu übergeben, ganz gleich, ob es sich um einen Holz-, PVC-, Fliesen oder Teppichboden handelt. Die Gebrauchsfähigkeit ist nicht gegeben, wenn nicht die ganze Bodenfläche mit einem Belag bedeckt ist. Bauseits beigestellte Sesselleisten müssen vollständig montiert sein.
Geräte
Geräte, die bauseits zur Verfügung gestellt wurden, wie z.B.: Waschbecken, WC-Anlage, Durchlauferhitzer, Gas-Therme, Heizkörper oder Warmwasser-Speicher, Klimageräte etc., müssen funktionstüchtig (Wartungsnachweis) und gereinigt übergeben werden. Sanitäre Anlagen dürfen nicht schadhaft sein (z.B.: WC-Anlagen dürfen nicht #rinnen#). In diesen Fällen muss die Reparatur oder Neuanschaffung durch Sie oder uns, jedenfalls aber auf Ihre Kosten, erfolgen. Bedienungsanleitungen, welche Sie bei Bezug erhalten haben, sind bei Wohnungsübergabe an den/die zuständigen BUWOG-Mitarbeiter:in auszuhändigen.
Glas
Fenster und Türen sind mit einwandfreien Glasscheiben zu übergeben. Sollten die Glasscheiben Sprünge aufweisen, so müssen diese auf ihre Kosten ausgetauscht werden.
Handfunksender
Etwaige Handfunksender sind im Rahmen Ihres Wohnungsrückgabetermins dem für die Wohnungsrücknahme zuständigen BUWOG-Mitarbeiter auszuhändigen.
Heizkörper
Heizkörper von wohnungsgebundenen Heizanlagen müssen ordnungsgemäß funktionieren. Undichte Ventile können nicht übernommen werden.
Innenjalousien
Bauseits beigestellte Innenjalousien etc. dürfen nicht reparaturbedürftig sein und müssen sich in einem funktionsfähigem und sauberem Zustand befinden.
Internet / Telefonie / TV
Bitte beachten Sie, dass die Beendigung bzw. Aufrechterhaltung bestehender Verträge mit Internet / Telefonie / TV-Anbietern dem Mieter obliegt. Eine Ab- bzw. Ummeldung durch die Vermieterin erfolgt nicht. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, die Ab- bzw. Ummeldung der genannten Dienstleistungen zeitgerecht und direkt bei Ihrem Anbieter zu veranlassen.
Kellerabteil
Das Kellerabteil muss zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe vollständig geräumt und gereinigt sein.
Kücheneinrichtungen / -geräte
Bitte stellen Sie sicher, dass die von Ihnen zu übergebenden Kücheneinrichtungen und -geräte sich im einwandfreien Zustand (funktionsfähig und gereinigt) befinden.
Post
Um Ihre Sendungen in jedem Fall zuverlässig an Ihre neue Adresse zugestellt zu bekommen, legen wir Ihnen nahe, zeitgerecht einen Nachsendeauftrag bei der Post zu beantragen (auch online möglich).
Rauchfangkehrer:in
Bitte beachten Sie, dass Sie während Ihres Mietverhältnisses verpflichtet sind, dem/der Rauchfangkehrer:in Zutritt in die Wohnung zu gewähren, um seiner Kehr- und Überprüfungspflicht nachzukommen. Ein verabsäumter Termin kann Folgekosten verursachen.
Schlüssel
Die Eingangstüre muss, wenn bei Bezug eine Zentralsperre vorhanden war, mit einem Zentralschlüssel verschließbar sein. Sicherheitstüren, Sperrriegel bzw. Zusatzschlösser werden nicht abgelöst und sind in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Es müssen mindestens so viele Wohnungsschlüssel vorhanden sein, wie Ihnen bei Bezug übergeben wurden. Nachträglich angefertigte Schlüssel sowie separate Postkastenschlüssel sind ebenfalls bei der Wohnungsübergabe an den zuständigen BUWOG-Mitarbeiter auszuhändigen.
Silikonverfugungen
Wir bitten Sie, undichte bzw. schimmelige Silikonverfugungen im Bad, WC und Küche zu erneuern.
Steckdosen / Schalter
Bauseits beigestellte Steckdosen und Schalter müssen funktionieren. Zusätzlich von ihnen angebrachte Steckdosen und Schalter werden nicht abgelöst. Falls Sie diese entfernen, muss eine Blinddosenabdeckung angebracht werden.
Strom / Gas
Im Rahmen der Übernahme der Wohnung werden die Zählerstände abgelesen und unsererseits eine Ummeldung auf die Hausverwaltung veranlasst. Wir ersuchen daher, von einer vorzeitigen Abmeldung Ihrerseits abzusehen, da dadurch vermeidbare Kosten entstehen bzw. für Sie anfallen könnten.
Therme / Boiler
Die Wartung der Therme / des Boilers bitten wir Sie zu belegen. Die Bestätigungen (Wartung, Abgasüberprüfung) sind beim Rückgabetermin zu übergeben. Achten Sie hier bei der Auswahl der Firma darauf, dass es sich um einen Fachbetrieb handelt. Bitte weisen Sie die wartende Firma unbedingt an, den in der Therme integrierten Abgaswächter und/oder CO-Wächter (sofern vorhanden) ebenfalls zu warten und dies im Wartungsprotokoll anzuführen.
Türen
Türen, die andersfarbig gestrichen bzw. mit Folien oder ähnlichen Materialien überklebt wurden, sind wieder auf den ursprünglichen Zustand zu bringen. Das gleiche gilt für Tür- und Fensterstöcke sowie Fensterrahmen. Sie dürfen auch keine Beschädigungen (Löcher, Kratzer etc.) aufweisen.
Wände / Decken
Wände und Decken mit unüblicher Malerei - etwa Grafities - oder unüblich starker Abnutzung der Tapeten, bei unverhältnismäßig vielen Löchern oder fehlendem Verputz können nicht übernommen werden. Hierbei ist der Verputz zu ergänzen, die vorhandenen Löcher zu schließen und die Wände und Decken weiß auszumalen.
Die Wohnung ist in einem solchen Zustand zurückzustellen, den auch sie gerne als ein neueinziehender Mieter vorfinden möchten.
Sollte anlässlich der Wohnungsübergabe festgestellt werden, dass noch Reparatur- und / oder Reinigungsarbeiten erforderlich sind, die Wohnung sich also in keinem ordnungsgemäßem Zustand befindet, so müssen diese auf ihre Kosten von uns durchgeführt werden, wobei bis zur Erledigung der Arbeiten auch das monatliche Benützungsentgelt für den erforderlichen Zeitraum Ihnen in Rechnung gestellt wird.