Zustand der Wohnung bei Rückgabe an die BUWOG

Die Rückgabe der Wohnung inkl. Kellerabteil hat grundsätzlich geräumt und besenrein zu erfolgen. Das heißt, die Wohnung ist geräumt von allen Gegenständen, jedoch mit dem bauseits bereitgestellten Inventar, mindestens der Grundausstattung entsprechend zurückzustellen.

Die Wohnung gilt nur dann als geräumt, wenn sämtliche nicht zum Mietobjekt gehörende Gegenstände entfernt wurden. Die Mieter:innen haben daher unabhängig vom Ende des Mietvertrages das volle Entgelt für den Folgemonat zu ersetzen, sofern nicht bis zum jeweils vorangegangenen Monatsletzten eine vollständige Räumung und Übergabe der Wohnung erfolgt ist.

Im Einzelnen:

Allgemeinteile der Anlage

Bitte achten Sie im Zuge Ihres Auszugs darauf, Beschädigungen von Allgemeinenteilen der Anlage (Stiegenhaus, Treppe, Aufzug, etc.) zu vermeiden. Des Weiteren sind Ihre eventuellen in Allgemeinbereichen abgestellten Fahrnisse (z. B. Fahrräder, Kinderwägen) zu entfernen.

Abstellplätze

Vor Übergabe der Abstellplätze bzw. Garageneinstellplätze sind diese zu reinigen und von allen Fahrnissen zu befreien. Bitte halten Sie die Stellplatznummer bei der Übergabe bereit.

Balkone/Loggien/Terrassen

Loggien und Terrassen sind besenrein zu übergeben und dürfen an Wänden (keine Löcher), Böden und Geländern keine Beschädigungen aufweisen und sind, wie bauseits bereitgestellt, also ohne eventuell nachträglich vorgenommene Verkleidungen etc. zu übergeben. Etwaige Pflanzen und Pflanzenwuchs auf den Aussenflächen sind zu entfernen.

Bad/WC

Waschtisch- und WC Verbauten sind rückzubauen und der Originalzustand wieder
herzustellen.

Bauliche Veränderungen

Im Fall baulicher Veränderungen im Wohnbereich (z. B. Wohnungstüre / Einbauten / Schlüsseltresore) bzw. an den Allgemeinteilen der Anlage (z. B. SAT-Anlagen) sind die Zustimmungserklärungen der Vermieterin vorzulegen. Im Vorfeld der Rückgabe der Wohnung ist eine Rückbauverpflichtung (z. B. bei neu errichteten Zwischenwänden, Wanddurchbrüchen oder eingezogenen Holzdecken) mit der BUWOG abzustimmen.

Beleuchtung

Bitte beachten Sie, dass bei der Rückstellung der Wohnung eine Beleuchtung der Räume durch eine Baustellenfassung inkl. Leuchtmittel pro Zimmer gewährleistet sein muss. Lampenschirme, Spots und andere Lampensysteme sind zu demontieren. Von der Vermieterin festverbaute Spots in den Decken sind zu belassen.

Beschläge

Beschläge der Fenster und Türen müssen in Ordnung und funktionsfähig sein.

Eigengärten

Eigengärten sind lt. Gartenordnung zu warten und im gepflegten Zustand (lt. Gartenordnung) zu übergeben. Ein Rückschnitt ist entsprechend zu veranlassen. Eventuell vorhandene Wasseranschlüsse müssen gebrauchsfähig sein und über ein Absperrventil verfügen.

Fenster

Defekte Außenfenster sind von der Vermieterin zu reparieren. Schäden, die hingegen die Innenfenster betreffen und nicht auf eine gewöhnliche Abnützung – Verweis auf Mieterverpflichtung: Fenster gehören laufend gewartet und eingestellt – zurückzuführen sind, sind von ausscheidenden Mieter:innen herzustellen, etwa bei Glasoder Rahmenbruch und bei fehlenden Fenstern bzw. Fensterteilen wie Fensterschließer. Sollte keine Wartung durchgeführt worden sein, sind Kosten der Wartung in der Endabrechnung entsprechend zu berücksichtigen. Weiters sind die Fenster, Fensterflügel und Fensterrahmen in einem gereinigten Zustand zu halten. Kosten für eine Endreinigung werden bei Nichteinhaltung ebenfalls in der Endabrechnung als Mieterbelastung einbehalten. 

Fliesen

Fliesenspiegel bzw. Reste von Fliesen (Fliesenfragmente) in der Küche, Bad, WC oder auf Fußböden können nicht übernommen werden. Hier ist der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen, d.h. die Wände müssen verputzt (Feinputz) und die Fußböden wie ursprünglich vorhanden, übergeben werden. Hinweis: Von einem Vormieter übernommene Fliesen sind ebenfalls zu entfernen. Ist der überwiegende Teil der Fliesenfläche im Bad und WC durch Kratzer oder Löcher beschädigt, so können diese nicht übernommen

Fußboden

Fußböden (z. B. Parkett/Teppich) sind gereinigt und in einem gebrauchsfähigen Zustand, ohne sichtbare Schäden zu übergeben, ganz gleich, ob es sich um einen Holz-, PVC-, Fliesen- oder Teppichboden handelt. Die Gebrauchsfähigkeit ist gegeben, wenn die gesamte Fläche vollflächig begehbar und funktional nutzbar ist. Bauseits beigestellte Sesselleisten müssen vollständig montiert sein.

Geräte

Geräte, die bauseits zur Verfügung gestellt wurden, wie z. B.: Waschbecken, WC-Anlage,
Durchlauferhitzer, Gas- Therme, Heizkörper oder Warmwasser-Speicher, Klimageräte etc., müssen funktionstüchtig (Wartungsnachweis) und gereinigt übergeben werden.
Sanitäre Anlagen (z. B. Waschbecken, Toilette, Armaturen) dürfen keine Risse, Brüche oder Undichtigkeiten aufweisen und müssen voll funktionsfähig sein. In diesen Fällen muss die Reparatur oder Neuanschaffung durch Sie oder uns, jedenfalls aber auf Ihre Kosten, erfolgen (Ausnahme Untersputz-Spülkästen wo keine Revisionsöffnung vorhanden, fallen in Erhaltungspflicht des Vermieters).
Bedienungsanleitungen, welche Sie bei Bezug erhalten haben, sind bei Wohnungsübergabe an den/die zuständigen BUWOG-Mitarbeiter:in auszuhändigen.

Glas

Fenster und Türen sind mit einwandfreien Glasscheiben zu übergeben. Sollten die
Glasscheiben Sprünge aufweisen, so müssen diese auf Ihre Kosten ausgetauscht werden.

Handfunksender

Etwaige Handfunksender sind im Rahmen Ihres Wohnungsrückgabetermins dem/der für die Wohnungsrücknahme zuständigen BUWOG-Mitarbeiter:in auszuhändigen.

Heizkörper

Heizkörper von wohnungsgebundenen Heizanlagen müssen ordnungsgemäß funktionieren. Undichte Ventile können nicht übernommen werden. Weiters ist darauf zu achten, dass die Heizkörper sauber sind (inkl. Lammelleninnenseiten).

Innenjalousien

Bauseits beigestellte Innenjalousien etc. dürfen nicht reparaturbedürftig
sein und müssen sich in einem funktionsfähigen und sauberen Zustand befinden.

Internet/Telefonie/TV

Bitte beachten Sie, dass die Beendigung bzw. Aufrechterhaltung bestehender Verträge mit Internet/Telefonie/TV-Anbietern Ihnen als Mieter:in obliegt. Eine Ab- bzw. Ummeldung durch die Vermieterin erfolgt nicht. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, die Ab- bzw. Ummeldung der genannten Dienstleistungen zeitgerecht und direkt bei Ihrem Anbieter zu veranlassen.

Kellerabteil

Das Kellerabteil muss zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe vollständig geräumt und gereinigt sein. Bitte halten Sie bei der Übergabe die richtige Kellerabteilnummer bereit.

Kücheneinrichtungen/-geräte

Stellen Sie sicher, dass die von BUWOG übernommenen Kücheneinrichtungen (insbesondere Arbeitsflächen) und -geräte sich im einwandfreien Zustand (funktionsfähig und hygienisch gereinigt) befinden. Der Kühlschrank ist hygienisch gereinigt und enteist zu übergeben. Eingebrannte Spuren in Ofen und auf Ceranfeld gelten als Mangel den wir im Rahmen der Endabrechnung als Mieterbelastung (Entreinigung) berücksichtigen. Nicht vermietete Küchen bzw. Küchen die Sie von einem Vormieter übernommen haben, sind zu entfernen.

Post

Um Ihre Sendungen in jedem Fall zuverlässig an Ihre neue Adresse zugestellt zu bekommen, legen wir Ihnen nahe, zeitgerecht einen Nachsendeauftrag bei der Post zu beantragen (auch online möglich).

Rauchfangkehrer:in

Bitte beachten Sie, dass Sie während Ihres Mietverhältnisses verpflichtet sind, dem/der Rauchfangkehrer:in Zutritt in die Wohnung zu gewähren, um seiner Kehr- und Überprüfungspflicht nachzukommen. Ein verabsäumter Termin kann Folgekosten verursachen.

Schlüssel

Die Eingangstüre muss, wenn bei Bezug eine Zentralsperre vorhanden war, mit einem Zentralschlüssel verschließbar sein.
Sicherheitstüren, Sperrriegel bzw. Zusatzschlösser werden nicht abgelöst und sind in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Es müssen mindestens so viele Wohnungsschlüssel
vorhanden sein, wie Ihnen bei Bezug übergeben wurden.
Nachträglich angefertigte Schlüssel sowie separate Postkastenschlüssel sind ebenfalls bei
der Wohnungsübergabe an den/die zuständige/n BUWOG-Mitarbeiter:in auszuhändigen.

Silikonverfugungen

Undichte bzw. schimmelige Silikonverfugungen im Bad, WC und Küche sind zu erneuern.

Steckdosen/Schalter

Bauseits beigestellte Steckdosen und Schalter müssen funktionieren. Rahmen dürfen nicht gebrochen sein und sind bei Schaden entsprechend zu erneuern. Zusätzlich von ihnen angebrachte Steckdosen und Schalter werden nicht abgelöst. Falls Sie diese entfernen, muss eine Blinddosenabdeckung angebracht werden.

Strom/Gas

Im Rahmen der Übernahme der Wohnung werden die Zählerstände abgelesen und von der Verwaltung eine Anmeldung auf die BUWOG veranlasst. Wir ersuchen Sie um Beachtung, dass Strom/Wärme zum Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe noch vorhanden sein müssen.
Bitte kündigen Sie Ihre Strom- und Gaslieferverträge (für Gastherme, Gaskonvektor, etc.) erst am Tag nach der Wohnungsrückgabe.
Die Ab- bzw. Ummeldung bei der Fernwärme (Zentralheizung) wird nach Rückgabe der Wohnung durch die Hausverwaltung veranlasst.

Therme/Boiler

Die Wartung der Therme/des Boilers bitten wir Sie zu belegen. Die Bestätigungen (Wartung, Abgasüberprüfung) sind beim Rückgabetermin zu übergeben. Achten Sie hier bei der Auswahl der Firma darauf, dass es sich um einen Fachbetrieb handelt. Bitte weisen Sie die wartende Firma unbedingt an, den in der Therme integrierten Abgaswächter und/oder CO-Wächter (sofern vorhanden) ebenfalls zu warten und dies im Wartungsprotokoll anzuführen.

Türen

Türen, die andersfarbig gestrichen bzw. mit Folien oder ähnlichen Materialien überklebt wurden, sind wieder auf den ursprünglichen Zustand zu bringen. Das gleiche gilt für Tür- und Fensterstöcke sowie Fensterrahmen. Sie dürfen auch keine Beschädigungen (Löcher, Kratzer etc.) aufweisen.

Wände/Decken

Wände und Decken dürfen nur in neutralen, hellen Farbtönen ausgemalt sein; auffällige oder bunte Anstriche sind zu überstreichen. Alle Tapeten müssen ohne übermäßige Gebrauchsspuren, Beschädigungen oder fehlende Teile sein.
Bei unverhältnismäßig vielen Löchern oder fehlendem Verputz ist der Verputz entsprechend zu ergänzen, die vorhandenen Löcher zu schließen und die Wände und Decken vollflächig weiß auszumalen.

Rauchmelder

Sollten bei Anmietung Rauchmelder vorhanden sein, sind diese bei der Rückstellung funktionstüchtig zu retournieren. Fehlende Rauchmelden werden auf Mieterbelastung neu bestellt.

Innentüren

Alle Innentüren sind in einem ordentlichen, funktionstüchtigen Zustand zu übergeben.

Die Wohnung ist im Sinne der im Übergabeprotokoll festgelegten Kriterien zurückzustellen.

Sollte anlässlich der Wohnungsübergabe festgestellt werden, dass noch Reparatur- und/oder Reinigungsarbeiten erforderlich sind, die Wohnung sich also in keinem ordnungsgemäßen Zustand befindet, so müssen diese Maßnahmen auf ihre Kosten von uns durchgeführt werden (gelten als Mieterbelastung im Rahmen der Endabrechnung), wo wir uns zusätzlich vorbehalten bis zur Erledigung der Arbeiten auch das monatliche Benützungsentgelt für den erforderlichen Zeitraum in Rechnung zu stellen.